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An alle Erstwählerinnen und Erstwähler

 

Vergleiche und entscheide! Endlich darfst auch Du!

 

Am 31. Oktober 2010 wird ein neuer Landrat für Schaumburg gewählt. Du bist das erste Mal dabei und hast die Chance zur Mitbestimmung. Das ist sicherlich etwas Besonderes. Auf meiner Homepage kannst Du dich ausführlich über meine Person und meine Ziele informieren u. a. zu den Themen "Bildung" und "Wirtschaft & Arbeitsplätze", die für mich sehr wichtig sind.

Da ich selber zwei Söhne im Alter von 17 und 12 Jahren habe, sind die Anliegen und Probleme von Jugendlichen für mich keine Theorie, sondern betreffen mich hautnah. Ich werde mich daher ganz besonders für gute Schulen in Schaumburg, die Schaffung von Ausbildungsplätzen und Jugendförderung einsetzen. Schon jetzt hat die Bildung in unserem Landkreis hohe Priorität. Deshalb geht ein Großteil der Investitionsmittel in den Ausbau und die Ausstattung der Schulen. Das habe ich als Kreiskämmerer maßgeblich mitgestaltet.

Ich bin als parteiloser Kandidat von der SPD Schaumburg nominiert worden. Formell muss heute ein Bürgermeister oder Landrat keine Qualifikation mehr nachweisen, anders als jeder Mitarbeiter in der Verwaltung. Aber in der praktischen Arbeit geht es - zumindest wenn man langfristig erfolgreich sein will - gar nicht anders als mit der nötigen Kompetenz und Erfahrung. Diese bringe ich durch meinen persönlichen Werdegang mit. Ich habe das Amt des Kreiskämmeres immer als Handwerkszeug gesehen, die für die Menschen in Schaumburg wichtigen Ziele umzusetzen und Entwicklungen voranzutreiben. Die beste Idee nützt nichts, wenn sie nicht umgesetzt wird.

Mein Ziel ist es, die Verwaltung überparteilich zu leiten und die wichtigen Entscheidungen transparent und in großem Konsens zu treffen.

Warum wird ein neuer Landrat gewählt?

Der derzeitige Amtsinhaber, Heinz-Gerhard Schöttelndreier, erreicht am 08. Februar 2011 die gesetzliche Altersgrenze von 68 Jahren. Damit scheidet er Ende Februar 2011 aus dem Amt aus.

Warum kombiniert man die Wahl nicht mit der Kommunalwahl 2011?

Grundsätzlich muss innerhalb von 6 Monaten vor Ausscheiden des Amtsinhabers die Wahl eines Nachfolgers stattfinden. Nur in Ausnahmefällen darf das Amt für eine Zeit vakant bleiben, nämlich wenn spätestens 3 Monate nach Verabschiedung eine Kombination mit einer Kommunal,- Landes-, Bundes- oder Europawahl möglich ist. Die Kommunalwahl findet jedoch erst im Herbst 2011 statt, also außerhalb der 3 Monats-Frist.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger vom vollendeten 16. Lebensjahr an, die Ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin im Landkreis Schaumburg haben. Die Städte und Gemeinden senden jedem Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zu. Wer keine erhält, aber dennoch glaubt die Voraussetzungen zu erfüllen, sollte sich an seine Gemeinde wenden.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte hat 1 Stimme. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält (mehr als 50 %). Gelingt das im ersten Wahlgang am 31. Oktober 2010 keinem der Kandidaten, findet am 14. November 2010 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Was macht ein Landrat?

Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung, einer großen und vielseitigen Dienstleistungsbehörde mit annähernd 2000 Beschäftigen und einem jährlichen Finanzvolumen von über 340 Millionen Euro. Gleichzeitig vertritt er als Repräsentant des Landkreises die fundamentalen Interessen von 163.000 Schaumburgerinnen und Schaumburgern.

Diese Aufgabe erfordert Qualifikation und Führungsstärke, Sozialkompetenz und Teamfähigkeit, Engagement und Kreativität, vor allem aber Fachwissen und Erfahrung.

 


 

 

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